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Rückgabe der Lohnsteuerkarten

 

Nach dem Finanzierungsausgleichsgesetz sind die Gemeinden an der Einkommen- und Lohnsteuer beteiligt. Jeder Einwohner kann persönlich dazu beitragen, dass die für unseren Markt erhebliche Steuerquelle restlos ausgeschöpft wird, wenn er seine Lohnsteuerkarte und die seiner Familienangehörigen nach Jahresende an das zuständige Finanzamt zurücksendet oder bei der Markverwaltung (Einwohnermeldeamt) abgibt.

Um Rückgabe der Lohnsteuerkarten wird auch dann gebeten, wenn

1. kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat oder

2. ein Antrag auf  Lohnsteuerjahresausgleich nicht eingereicht oder eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht durchgeführt wurde.

 

Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei Standortwechsel

Für Kraftfahrzeuge, die im Markt Reichertshofen ihren regelmäßigen Standort haben, erhält ihre nunmehrige Wohngemeinde im Rahmen des Finanzausgleiches einen Anteilsbetrag von der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer.
Damit der Markt keinen Einnahmeausfall hinnehmen muss, sollten Sie Ihr Kraftfahrzeug bald bei der Kfz-Zulassungsstelle in Pfaffenhofen a.d.Ilm ummelden.

 

Link zum aktuellen Pegelstand der Paar

www.abv-in-sued.de/pegel




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Letzte Änderung: 08.11.2011